Grundsatz
Das Fernziel einer Aufnahme ist die nachhaltige Reintegration des Kindes in ein stabiles Familiensystem Deshalb stellen wir eine gute Zusammenar-beit mit allen für das Kind relevanten Personen und Einrichtungen ins Zent-rum unserer Arbeit. Im Aufnahmeverfahren sind die Eltern (Inhaber der el-terlichen Sorge) unsere wichtigsten Partner. Sie sollen sich bewusst für un-sere Institution entscheiden können.
Vorabklärungen
Für einen Aufenthalt im Schulheim Schloss Kasteln benötigen wir zwingend einen Abklärungsbericht mit einer entsprechenden Empfehlung von einer zuständigen schulpsychologischen oder kinderpsychiatrischen Fachstelle.
Erstkontakt
Die Eltern informieren sich telefonisch (056 / 444 22 00) über freie Plätze und der Gesamtleiter klärt ihre ersten Fragen. Kann eine Aufnahme konkret ins Auge gefasst werden, erfolgt eine Einladung zum Aufnahmegespräch. Das Schulheim Schloss Kasteln muss vor dem Gespräch im Besitze der Abklärungsberichte sein.
Aufnahmegespräch
Zum Aufnahmegespräch erwarten wir das Kind als Hauptperson und seine wichtigsten Bezugspersonen aus dem familiären Umfeld. Sie erhalten einen Einblick hinter die Schlossmauern und gewinnen einen ersten Eindruck un-serer Haltung, in unsere pädagogische und therapeutische Arbeitsweise und in unsere Strukturen.
Der Gesamtleiter klärt mit dem Kind, den Eltern und anwesenden Fachper-sonen den konkreten Auftrag. Erste mögliche Entwicklungsziele werden de-finiert.
Bedenkzeit
Nach dem Aufnahmegespräch lassen wir uns ein paar Tage Zeit für kluge und begründete Entscheide.
Aufnahmeentscheid
Ein Aufnahmeentscheid wird gemeinsam gefällt wenn:
-Eine entsprechende Empfehlung einer zuständigen Fachstelle vorliegt.
-Die Eltern positive Entwicklungsmöglichkeiten für ihr Kind im Schulheim Schloss Kasteln sehen.
-Das Kind sich einen Aufenthalt bei uns vorstellen kann.
-Das Schulheim Schloss Kasteln für die Bedürfnisse des Kindes angemessene Angebote zu Verfügung stellen kann.
-Der verbindliche Zuweisungsentscheid der Behörde (Gemeinderat) vorliegt.
Schnupperzeit
Während einer kurzen Schnupperzeit lernt das Kind das Schulheim Schloss Kasteln und die kleinen und grossen Schlossgeister kennen.
Vertrag
Der Aufenthaltsvertrag wird vor Eintritt des Kindes unterzeichnet.
Eintritt
Nach der Aufnahmephase von vier bis sechs Monaten findet das erste Stanortgespräch statt. Es dient der Klärung und Differenzierung des Auftrags und der Entwicklungsziele.
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