Aufnahmekriterien
Kinder und Jugendliche (Knaben und Mädchen) mit erheblichen sozialen Beeinträchtigungen, die auf sonderpädagogische und sozialpädagogische Massnahmen angewiesen sind.

Kinder und Jugendliche mit schweren Beeinträchtigungen des psychischen Erlebens.

Kinder und Jugendliche mit schweren Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und/oder der Aufmerksamkeit.

Kinder und Jugendliche mit schweren Beeinträchtigungen der persönlichen Entwicklung und oder der gesellschaftlichen Integration.

Kinder und Jugendliche ohne kognitive Beeinträchtigungen.

Kinder aus der Primarschulstufe und Sekundarstufe I bis max. zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit.

Kinder und Jugendliche aus dem Kanton Aargau; bei freien Plätzen auch Kinder aus angrenzenden Kantonen.



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Entwicklung: wanitsch.ch